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Art. 24 · Gewässerraum

BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 11 · Original-PDF

1Der Gewässerraum als Zone dient der Freihaltung des bundesrechtlichen Gewässerraums. In dieser Zone sind Nutzungen nach Massgabe des Bun­ desrechts zulässig.

2Gewässerräume sind einer Grundnutzung überlagert.

3Allgemeine Bauvorschriften Art. 24 USG notwendigen Massnahmen sind im Rahmen der Überbauung umzusetzen.

2Die besondere Bezeichnung ist nach der vollständigen Überbauung des eingezonten Gebiets aus dem Zonenplan zu entfernen. 13 7.1-1 Einwohnergemeinde Oberägeri

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.