← BZO Oberägeri · Inhaltsverzeichnis

Art. 20d · Zone für Naherholung Raten

BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 9 · Original-PDF

1Die Zone für Naherholung dient dem freien Aufenthalt der Bevölkerung. Sie gestattet die Erstellung der notwendigen Infrastruktur für das Naherholungs­ gebiet Raten.

2Im bezeichneten Gebiet müssen die notwendigen Bauten und Anlagen dem genehmigten Nutzungskonzept folgen. 9 7.1-1 Einwohnergemeinde Oberägeri 2.5 Schutzzonen und Schutzobjekte

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.