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Art. 20d · Zone für Naherholung Raten
BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 9 · Original-PDF
1Die Zone für Naherholung dient dem freien Aufenthalt der Bevölkerung. Sie gestattet die Erstellung der notwendigen Infrastruktur für das Naherholungs gebiet Raten.
2Im bezeichneten Gebiet müssen die notwendigen Bauten und Anlagen dem genehmigten Nutzungskonzept folgen. 9 7.1-1 Einwohnergemeinde Oberägeri 2.5 Schutzzonen und Schutzobjekte
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.