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Art. 20 · Übrige Zonen mit speziellen Vorschriften

BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 8 · Original-PDF

1Die übrigen Zonen mit speziellen Vorschriften werden nicht, teilweise oder nur vorübergehend landwirtschaftlich genutzt und dienen anderen, im Zo­ nenplan bezeichneten Nutzungen.

2In allen übrigen Zonen mit speziellen Vorschriften sind zu den Grund­ stücken in angrenzenden Zonen die Grenz- und Gebäudeabstände dieser Zonen einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.