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Art. 18 · Zonen des öffentlichen Interesses für Freihaltung

BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 7 · Original-PDF

1Zonen des öffentlichen Interesses für Freihaltung umfassen Freiflächen. Auf diesen dürfen nur Wege, Sitzbänke und dergleichen erstellt werden, wel­ che mit dem Charakter der Zone vereinbar sind.

2Zu den Grundstücken in angrenzenden Zonen sind die Grenz- und Gebäu­ deabstände dieser Zonen einzuhalten. 7 7.1-1 Einwohnergemeinde Oberägeri

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.