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Art. 3 · Planungs- und Baukommission
BZO Bauordnung Neuheim · S. 4 · Original-PDF
1Der Gemeinderat wählt eine Fachkommission mit mindestens 5 Mitgliedern.
2Die Fachkommission berät den Gemeinderat in gestalterischen, baulichen und planerischen Fragen.
5 II. Gemeindliche Pläne
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.