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Art. 18 · Arealbebauungen: Abweichungen

BZO Bauordnung Neuheim · S. 9 · Original-PDF

Arealbebauungen dürfen ohne zusätzliche erhebliche Belastungen von Nachbargrundstücken in einzelnen der folgenden Punkte nur begrenzt von den Vorschriften der Einzelbauweise abweichen:

a)Bauweise, Gebäudelänge, Gestaltung der Bauten (Gebäude- und Dachform);

b)Grenz- und Gebäudeabstand, wobei gegenüber benachbarten Parzellen die für die Einzelbauweise geltenden Grenz- und Gebäudeabstände einzuhalten sind;

c)Bei Gebäuden mit einer Mehrlänge ist der Grenzabstand auf mindestens ⅔ der Gebäudelänge um den Mehrlängenzuschlag zu erhöhen. Dieser beträgt pro Meter Mehrlänge 0.20 m, jedoch nicht mehr als 5.00 m.

d)Feuerpolizeiliche Vorschriften bleiben vorbehalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.