Art. 17 · Arealbebauungen: erhöhte Anforderungen
BZO Bauordnung Neuheim · S. 8 · Original-PDF
1Arealbebauungen haben gegenüber der Einzelbauweise entsprechend der jeweiligen Zone und Nutzung erhöhten Anforderungen zu genügen, insbesondere folgenden:
a)besonders gute architektonische Gestaltung der Bauten, Anlagen und Freiräume;
b)besonders gute Einordnung in das Orts-, Quartier- und Landschaftsbild;
c)besonders gut gestaltete Grundrisse bezüglich Wohnkomfort und Wohnhygiene bzw. Arbeitsplatzqualität;
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d)besonders gute Spiel-, Freizeit-, Erholungs-, Garten- und Gemeinschaftsanlagen;
e)zweckmässige, arealinterne Fussgängerverbindungen und Anschluss an das gemeindliche Fusswegnetz;
f)zweckmässige Erschliessung mit Sammelgaragen für mindestens ¾ der Autoabstellplätze;
g)zweckmässig angeordnete Abstellflächen für Fahrräder und Kinderwagen;
h)umweltfreundliche Energieversorgung und Wassernutzung;
i)gemeinsame Entsorgungsanlagen
j)hindernisfreies Bauen.
2Der Gemeinderat kann verlangen, dass die Autoabstellplätze in unterirdischen Sammelgaragen angelegt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.