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Art. 6 · Ein- und Ausfahrten

BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 7 · Original-PDF

1Ein- und Ausfahrten sind so anzulegen, dass sie im Gebrauch niemanden gefährden oder behindern. Sie sind bewilligungspflichtig.

2Ein- und Ausfahrten dürfen innerhalb eines Abstandes von 5 m von der Strassen- bzw. Trottoirgrenze höchstens 5 % und anschliessend höchstens 15 % Neigung aufweisen. Besteht ein rechtskräftiger Baulinien- oder Strassenplan, so sind diese Masse von der projektierten Fahrbahn- oder Trottoirgrenze einzuhalten. Gefällsbrüche sind auszurunden. § 6 Parkierung

Die Parkierung hat zu erfolgen: - zu 70 % in unterirdischen Garagen - zu 20 bis 15 % entlang der bestehenden Quartier- und Gemeindestrassen - zu 10 bis 15 % in den Wohnstrassen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.