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Art. 10 · Hindernisfreies Bauen
BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 9 · Original-PDF
für Behinderte sollen die gleichen Zugänge wie für Nichtbehinderte benützbar sein; Parkplätze für Behinderte sollen so angeordnet sein, dass lange Wege vermieden werden; bei öffentlich zugänglichen WC-Anlagen sowie bei Bauten und Anlagen mit erheblichem Publikumsverkehr muss mindestens eine behindertengerechte WC-Anlage vorhanden sein.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.