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Art. 10 · Hindernisfreies Bauen

BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 9 · Original-PDF

 für Behinderte sollen die gleichen Zugänge wie für Nichtbehinderte benützbar sein;  Parkplätze für Behinderte sollen so angeordnet sein, dass lange Wege vermieden werden;  bei öffentlich zugänglichen WC-Anlagen sowie bei Bauten und Anlagen mit erheblichem Publikumsverkehr muss mindestens eine behindertengerechte WC-Anlage vorhanden sein.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.