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Art. 9 · Bauausführung
BZO Bauordnung der Gemeinde Cham · S. 3 · Original-PDF
Bauten und Anlagen sind nach den anerkannten Regeln der Baukunst und der Technik zu erstellen und zu unterhalten. Sie sollen ein gesundes Wohnen und Arbeiten ermöglichen und die Sicherheit von Menschen, Tieren und Sachen gewährleisten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.