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Art. 32 · Landschaftsschutzzone

BZO Bauordnung der Gemeinde Cham · S. 12 · Original-PDF

1Die Landschaftsschutzzone überlagert die Grundnutzung und dient dazu, besonders schöne und wertvolle Landschaften in ihrer Vielfalt und Eigenart zu erhalten oder wieder herzustellen.

2Bauten und Anlagen sind besonders sorgfältig zu gestalten und in die Landschaften einzufügen.

3Die typischen Elemente wie Hecken und Feldgehölze, markante Einzelbäume sowie Ufergehölze sind zu erhalten. Der Gemeinderat kann Ersatzpflanzungen anordnen. Eine Aufwertung mit Gehölzen, Hecken, Kleingewässern gemäss dem Landschaftsentwicklungskonzept ist anzustreben und kann mit Beiträgen unterstützt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.