Art. 30 · Übrige Zonen mit speziellen Vorschriften
BZO Bauordnung der Gemeinde Cham · S. 10 · Original-PDF
1Die Übrige Zonen mit speziellen Vorschriften werden nur teilweise oder vorübergehend landwirtschaftlich genutzt und dienen anderen, im Zonenplan bezeichneten Nutzungen:
–Fh Freihaltung
–Ki Kiesabbau
–Fa Familiengärten
–Fd Durchgangsplatz für Fahrende
–Rs Reitsportanlagen
–Bo Bootsstationierung
2Allfällige Bauten und Anlagen müssen dem im Zonenplan vorgemerkten Zweck entsprechen. Für Hochbauten gilt ein minimaler Grenzabstand von 5.00 m.
6 geändert am 14. Dezember 2009 (Genehmigung durch die Baudirektion des Kantons Zug) Erlass-Sammlung der Gemeinde Cham (ESC)
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Bauordnung vom 21. Mai 2006 (510.1)
3In der Zone für Freihaltung (Fh) ist entlang der Lorze, dem Lorzekanal und dem Tobelbach ein 5.00 m breiter Streifen für Uferbestockung und Ufervegetation freizuhalten. Soweit keine öffentlichen Interessen entgegen stehen, kann der Gemeinderat ausserhalb des Gewässerabstandes kleine Bauten, Spielplatzgeräte und notwendige Erschliessungsanlagen gegen Revers bewilligen.
4In der Zone für Familiengärten (Fa) legt der Gemeinderat entsprechend dem Zweck der jeweiligen Zone die Anforderungen an die Nutzung und das Erstellen von Klein- und Gartenbauten fest.
5Die Zone für Fahrende (Fd) ist als Durchgangsplatz für jenische Personen und für ökologische Ausgleichsflächen bestimmt. Zulässig sind Infrastruktureinrichtungen (Wasser, Abwasser, Strom, Abfallcontainer, Sanitäranlagen) sowie maximal 20 Durchgangsplätze. Weitere Festlegungen sind in einem Umgebungsgestaltungsplan sowie einem Betriebsreglement zu treffen, welche vom Gemeinderat zu genehmigen sind.
6Die Zone für Reitsportanlagen (Rs) ist für die Einrichtung und den Betrieb von Reitsportanlagen samt den erforderlichen Bauten und Anlagen bestimmt. Wohnbauten bleiben grundsätzlich auf das heute bestehende Mass beschränkt, wobei die Vorschriften des Bundesgesetzes über die Raumplanung massgebend sind. Bauten und Anlagen erfordern eine Baubewilligung. Mit dem entsprechenden Baugesuch sind folgende Unterlagen einzureichen:
a)ein Umgebungsgestaltungsplan mit Angabe der Geländeveränderungen, der Bepflanzung, Beleuchtung, Wegführung und Erschliessung sowie Parkierung
b)ein Betriebsreglement, das insbesondere Aufschluss gibt über Reitsportanlässe, Betriebszeiten und die Parkplatzbenützung Bei der Reitsportanlage Baregg sind zur Sicherung des Wildaustritts und zur Förderung der Vernetzung entlang dem Waldrand und südlich der Reitsportanlage naturnahe Säume und Strukturen wie Magerwiesen und Hecken anzulegen. Diese Flächen sind von Umzäunungen freizuhalten. Für Bauten gilt eine maximale Firsthöhe von 10.00 m. Sämtliche Bauten und Anlagen sind an die Kanalisation anzuschliessen.
7Die Zone für Bootsstationierung (Bo) dient der Platzierung von Booten unter Inanspruchnahme von Seegebiet. Die Stationierung von Booten muss auf die landschaftliche Umgebung Rücksicht nehmen und sich einfügen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.