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Art. 29 · Naturschutzzone

BZO Bauordnung der Gemeinde Cham · S. 10 · Original-PDF

1Die Naturschutzzone dient der Erhaltung und Weiterentwicklung schutzwürdiger Lebensräume bedrohter und seltener Tiere und Pflanzen sowie dem Schutz naturnaher Landschaftsteile.

2Für gemeindliche Naturschutzzonen (NSG) erlässt der Gemeinderat die entsprechenden Schutzpläne und Reglemente oder schliesst Verträge ab.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.