← BZO Cham · Inhaltsverzeichnis
Art. 28 · Landwirtschaftszone
BZO Bauordnung der Gemeinde Cham · S. 10 · Original-PDF
Die Zone für die Landwirtschaft umfasst Land, das sich für die landwirtschaftliche Nutzung oder den Gartenbau eignet oder das im Gesamtinteresse landwirtschaftlich genutzt oder gepflegt werden soll.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.