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Art. 19 · Wohnzonen

BZO Bauordnung der Gemeinde Cham · S. 6 · Original-PDF

1Die Wohnzonen W 1a, W1b, W 2, W 3a, W 3b und W 4 sind für Wohnbauten bestimmt.

2Nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind zulässig, soweit der Charakter der Wohnzone erhalten bleibt.

3Die Wohnzonen W1a im Bereich des Seeufers (Städtler Ried und Kleineslen) unterliegen folgenden zusätzlichen Bestimmungen:

a)Die Firsthöhe darf die Kote 422.00 m ü. M. nicht überschreiten.

b)Hochbauten haben einen Abstand von 30 m zum Gewässerraum einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.