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Art. 16 · Arealbebauung: Abweichungen

BZO Bauordnung der Gemeinde Cham · S. 5 · Original-PDF

Arealbebauungen dürfen in folgenden Punkten von den Vorschriften der Einzelbauweise abweichen:

a)Grenz- und Gebäudeabstand, wobei gegenüber benachbarten Parzellen die für die Einzelbauweise geltenden Grenz- und Gebäudeabstände einzuhalten sind

b)In allen Zonen ausser der Wohnzone W1 sowie der Wohnzone W2 im Gebiet Moos/Schluecht und auf je einer Bautiefe beidseits der Weinbergstrasse: Ein zusätzliches Geschoss, bei Terrassenhäusern zwei zusätzliche Geschosse. In diesen Fällen sind die Grenzabstände gegenüber angrenzenden Liegenschaften um das Mass der Mehrhöhe zu vergrössern. Erlass-Sammlung der Gemeinde Cham (ESC)

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Bauordnung vom 21. Mai 2006 (510.1)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.