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Art. 15 · Arealbebauung: Anforderungen

BZO Bauordnung der Gemeinde Cham · S. 5 · Original-PDF

1Arealbebauungen haben gegenüber der Einzelbauweise der jeweiligen Zone und Nutzung entsprechend, folgenden erhöhten Anforderungen zu genügen:

a)besonders gute städtebauliche Qualität und architektonische Gestaltung der Bauten, Anlagen und Freiräume

b)besonders gute Einordnung in das Orts-, Quartier- und Landschaftsbild

c)besonders gut gestaltete Grundrisse bezüglich Wohnkomfort und Wohnhygiene bzw. Arbeitsplatzqualität sowie ausgewogenes Wohnungsangebot

d)besonders gute Spiel-, Freizeit-, Erholungs-, Garten- und Gemeinschaftsanlagen sowie Gemeinschaftsräume

e)zweckmässige arealinterne Verbindungen für Fussgänger/innen und Anschluss an das gemeindliche Fusswegnetz

f)zweckmässige Erschliessung mit unterirdischen Sammelgaragen für mindestens ¾ der Autoabstellplätze

g)zweckmässig angeordnete Abstellflächen für Fahrräder und Kinderwagen

h)umweltfreundliche Energie- und Wassernutzung i) hindernisfreies Bauen

2Im Interesse besserer Lösungen kann der Gemeinderat Abweichungen von Absatz 1 lit. f) zulassen resp. verlangen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.