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Art. 7 · Baureife

BZO Bauordnung Baar · S. 11 · Original-PDF

Bauten dürfen nur auf baureifen Grundstücken erstellt werden. Wegleitung zu § 7: Ein Grundstück ist dann baureif, wenn es sich nach Lage, Form und Beschaffenheit für die vorgesehene Überbauung eignet und erschlossen ist, d.h. wenn eine genügende Zufahrt gemäss Strassenreglement, die Wasser- und Energieversorgung sowie die Anlagen für die Abwasserbeseitigung gemäss Abwasserreglement vorhanden sind oder gleichzeitig erstellt werden. 9

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.