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Art. 57 · Aufhebung bisherigen Rechts

BZO Bauordnung Baar · S. 43 · Original-PDF

1Die Bauordnung und der Zonenplan vom 2. Juni 1991 werden aufgehoben.

2Alle im Anhang 2 aufgeführten, gemeindlichen Sondernutzungspläne bleiben in Kraft.

3Der Gemeinderat führt den Anhang Sondernutzungspläne laufend nach.

4Die Bebauungspläne gehen den Vorschriften dieser Bauordnung vor. Wegleitung zu § 57 Abs. 2: Die Sondernutzungspläne sind nebst Zonenplan und Bauordnung zu beachten. 41

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.