Art. 35 · Bauzone mit speziellen Vorschriften Walterswil
BZO Bauordnung Baar · S. 28 · Original-PDF
4Es sind höchstens mässig störende Nutzungen zulässig. Archäologie zur Stellungnahme zu unterbreiten. Wegleitung zu § 34: werden. gungen.
1Die Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für öffentliche Bauten und Anlagen bestimmt. Bauvorschriften vom Gemeinderat unter Berücksichtigung der öffentlichen
2Zu den Grundstücken in angrenzenden Zonen müssen die Grenz- und Gebäudeabstände dieser Zonen eingehalten werden. Im Übrigen werden die
3Auf der Dorfmattwiese sind keine Hochbauten erlaubt. und privaten Interessen von Fall zu Fall festgelegt. 27 26
–den Gewässerraum für den Aspentöbelibach festzulegen, das Gewässer um
–die bestehenden Freiraumqualitäten und -elemente (Gärten, Wege, Bäume und Anlagen in das denkmalpflegerisch wertvolle Ensemble und die Land-
–die bauliche Entwicklung zu regeln und eine gute Einordnung der Bauten
–den Übergang zur Landschaftsschutzzone rücksichtsvoll auszugestalten und offen zu legen und ökologisch aufzuwerten usw.) zu erhalten und weiterzuentwickeln Arbeitszone AC umfasst, hat zum Ziel: schaft sicherzustellen
5Die bestehenden Naturobjekte und Freiraumelemente (Gärten, Bäume usw.) sind zu erhalten. würdigen Gebäuden und Anlagen. Alle Bauvorhaben bedürfen der Absprache
2Die drei schutzwürdigen Bauten sollen nach Möglichkeit nicht abgebrochen werden. Allfällige Um- oder Neubauten haben grundsätzlich den bisherigen
1Die Bauzone mit speziellen Vorschriften Schmidhof bezweckt die Erhaltung des Gebäudeensembles und dessen Freiraum in einem Gebiet mit schutz-
–eine zweckmässige und auf das übergeordnete Strassennetz abgestimmte
3Die übrigen Bauten dürfen umgenutzt, umgebaut, einmalig um 30% erweitert oder an der bisherigen Lage ersetzt werden. Der Neubau einer Reit-
4Es sind mässig störende Nutzungen (z.B. Pferdehaltung, Gartenbau usw.) zulässig. halle ist zulässig, soweit sie sich gut in das Ensemble und die Freiraum- § 35 Bauzone mit speziellen Vorschriften Walterswil
4Es sind höchstens mässig störende Nutzungen zulässig. Archäologie zur Stellungnahme zu unterbreiten. Wegleitung zu § 34: werden. gungen.
1Die Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ist für öffentliche Bauten und Anlagen bestimmt. Bauvorschriften vom Gemeinderat unter Berücksichtigung der öffentlichen
2Zu den Grundstücken in angrenzenden Zonen müssen die Grenz- und Gebäudeabstände dieser Zonen eingehalten werden. Im Übrigen werden die
3Auf der Dorfmattwiese sind keine Hochbauten erlaubt. und privaten Interessen von Fall zu Fall festgelegt. 27 26
–den Gewässerraum für den Aspentöbelibach festzulegen, das Gewässer um
–die bestehenden Freiraumqualitäten und -elemente (Gärten, Wege, Bäume und Anlagen in das denkmalpflegerisch wertvolle Ensemble und die Land-
–die bauliche Entwicklung zu regeln und eine gute Einordnung der Bauten
–den Übergang zur Landschaftsschutzzone rücksichtsvoll auszugestalten und offen zu legen und ökologisch aufzuwerten usw.) zu erhalten und weiterzuentwickeln Arbeitszone AC umfasst, hat zum Ziel: schaft sicherzustellen genehmigten Quartiergestaltungsplanes. Damit besteht Gewähr für eine konzeptionell Der vorliegende Zonenplan definiert das Baulandangebot in der Gemeinde Baar für die Die bauliche Entwicklung soll insbesondere mit Reserve-Bauzonen gesteuert werden. Baufreigabe sollen auch die vorhandenen Baulandreserven der 1. Etappe sowie deren Die folgende Übersicht zeigt aus heutiger Sicht (2005) eine mögliche Baufreigabe der Reserve-Bauzonen. Dabei wurde eine ausgewogene Verteilung der Baulandreserven Der Baulandbedarf stellt ein geeignetes und zweckmässiges Kriterium dar, um die Siedlungsentwicklung der Gemeinde aktiv steuern zu können. Zur Beurteilung der gute und abgestimmte Siedlungsentwicklung. Für eine Freigabe muss namentlich Die Freigabe einer Reserve-Bauzone zur Überbauung erfolgt nach Vorliegen eines auch der Baulandbedarf ausgewiesen sein. Verfügbarkeit beigezogen werden. Wegleitung zu § 38 Abs. 2: nächsten 15 Jahre. angestrebt.
1Die Reserve-Bauzone umfasst Land, das grundsätzlich für die Überbauung in Aussicht genommen ist, dessen Erschliessung jedoch erst später erfolgen Mit dem Bebauungsplan kann die Baumassenziffer gemäss § 44 Bauordnung
4Für das im Zonenplan speziell bezeichnete Gebiet der Reservebauzone WA5/0.5 Unterfeld gilt im Interesse einer hohen Siedlungs- und Umgebungsstädtebaulich und architektonisch überzeugendes Projekt als Resultat eines qualität die Pflicht zur Ausarbeitung eines Bebauungsplans. Die Anforderunnach anerkannten Regeln durchgeführten Konkurrenzverfahrens unter min-
2Die Freigabe einer Reserve-Bauzone zur Überbauung erfolgt durch einen Beschluss des Gemeinderates. Dieser setzt voraus, dass ein genehmigter um maximal 10 % erhöht werden, sofern durch die Grundeigentümer ein Quartiergestaltungsplan vorliegt, in welchem mindestens folgende kon-
3Für die Reserve-Bauzone Unterfeld ist der Quartiergestaltungsplan in Absprache mit der Stadt Zug zu erarbeiten. destens drei unabhängigen Planungsteams vorgelegt wird. gen gemäss § 17 Bauordnung sind zu erfüllen. zeptionellen Themen koordiniert sind:
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.