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Art. 3 · Planungskommission

BZO Bauordnung Baar · S. 8 · Original-PDF

1Der Gemeinderat wählt eine Fachkommission. Die Zusammensetzung richtet sich nach dem Pflichtenheft der Planungskommission.

2Die Fachkommission berät den Gemeinderat und andere gemeindliche Behörden in gestalterischen, baulichen und planerischen Fragen. 6 2. Abschnitt – Gemeindliche Pläne

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.