Art. 25 · Lage, Anordnung und Gestaltung der Parkfelder
BZO Bauordnung Baar · S. 21 · Original-PDF
1Parkfelder sollen zusammengefasst und siedlungs- und verkehrsgerecht angeordnet werden. Angrenzende Fussgängerbereiche, Geh- und Radwege dürfen nicht beeinträchtigt werden.
2Parkfelder in Fussgängerbereichen, an Geh- und Radwegen sowie an Strassen sind wenn möglich mit Grünstreifen, Bepflanzungen und anderen gestalterischen Mitteln abzutrennen. Parkierungsanlagen sind auch innerhalb der Anlage angemessen zu bepflanzen.
3Die Parkierungsanlage ist so zu gestalten, dass das Meteorwasser versickern kann, soweit die Bestimmungen des Gewässerschutzes dies zulassen. 19
4Die Kunden- und Besucherparkfelder müssen entsprechend gekennzeichnet und ausgestaltet werden, damit sie für ihre Bestimmung freigehalten werden können.
5Die Abstellplätze für Zweiradfahrzeuge sind zu überdachen. Genügend Abstellplätze für Zweiradfahrzeuge sind ebenerdig im Eingangsbereich anzulegen.
6Entlang von gemeindlichen und kantonalen Radstrecken dürfen keine Längsparkfelder angeordnet werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.