← BZO Baar · Inhaltsverzeichnis

Art. 23

BZO Bauordnung Baar · S. 20 · Original-PDF

Abstellplätze für Personenwagen und Zweiräder

1Für die Umschreibung der Begriffe, die Grösse und die Bemessung der minimalen Anzahl Abstellplätze für die verschiedenen Fahrzeugtypen gelten als Richtlinie die einschlägigen Normen der Vereinigung Schweizerischer Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS).

2Garagenvorplätze dürfen als Parkfelder angerechnet werden, sofern sie nicht als Zufahrt für Dritte und Sammelgaragen dienen. Wegleitung zu § 23: Für die Ermittlung des minimalen Bedarfs an Parkfeldern für Personenwagen und Abstellplätze für Zweiräder wird auf den Anhang 3 verwiesen. 18

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.