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Art. 18 · Abweichungen

BZO Bauordnung Baar · S. 18 · Original-PDF

1Arealbebauungen dürfen in folgenden Punkten von den Vorschriften der Einzelbauweise abweichen:

a)Gebäudelänge

b)Grenz- und Gebäudeabstand, wobei gegenüber benachbarten Parzellen die für die Einzelbauweise geltenden Grenz- und Gebäudeabstände einzuhalten sind

c)ein zusätzliches Geschoss, bei Terrassenhäusern zwei zusätzliche Geschosse

2Wenn im Rahmen einer Arealbebauung ein zusätzliches Geschoss erstellt wird, erhöhen sich die grossen und kleinen Grenzabstände gegenüber benachbarten Parzellen je um die Mehrhöhe.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.