Art. 13 · Dachgestaltung
BZO Bauordnung Baar · S. 14 · Original-PDF
1Dachaufbauten und Dacheinschnitte von Schrägdächern dürfen zusammen 1/3 der Gebäudelänge nicht überschreiten. 12 dem Dach angebracht werden. Sie sind in die Dachgestaltung einzubeziehen.
3Anlagen der Haustechnik sind vorzugsweise im Innern der Gebäude zu platzieren. In begründeten Fällen dürfen jedoch Anlagen der Haustechnik auf Räume verlangen, selbst wenn die Grenzwerte eingehalten sind. Die MassZum Schutz der im Zonenplan bezeichneten Aussichtslagen und Aussichtspunkte kann der Gemeinderat die Lage von Gebäuden, die Fassaden- und
2Die Empfindlichkeitsstufen werden im Zonenplan den jeweiligen Zonen zugeordnet.
1Der Gemeinderat kann im Sinne der Vorsorge eine andere Stellung und Gestaltung der Bauten oder eine andere Anordnung lärmempfindlicher nahmen müssen technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich Firsthöhe, die Dachgestaltung sowie die Umgebungsgestaltung und Be-
3In den im Zonenplan rot schraffierten Flächen der Bauzone gilt der bundesrechtliche Planungswert.
2Flachdächer sind nach Möglichkeit zu begrünen. § 13 Dachgestaltung Reklamereglement verfügt. Wegleitung zu § 15: Lärmempfindliche Räume sind:
a)Räume in Wohnungen, ausgenommen Küchen ohne Wohnanteil, Sanitärräume und Abstellräume;
b)Räume in Betrieben, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten, ausgenommen Räume für die Nutztierhaltung und Räume mit erheblichem Betriebslärm.
ES PW IGW AW Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht II 55 45 60 50 70 65 III 60 50 65 55 70 65 IV 65 55 70 60 75 70
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 14) verbindlich lesbar.
ES = Empfindlichkeitsstufe IGW= Immissionsgrenzwert PW = Planungswert AW = Alarmwert In den erschlossenen Bauzonen gilt der Immissionsgrenzwert.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.