← BZO Zumikon · Inhaltsverzeichnis

Art. 8.4 · Ergänzungspläne

BZO Zumikon · S. 66 · Original-PDF

8.4 Ergänzungspläne Aussichtsschutz Die Aussichtslagen Chapf mit Höhenbeschränkung für Bäume und Sträucher sowie die Aussichtslagen Ibruch Halten und Büel mit Höhenbeschränkung für Gebäude und Sträucher werden aufgehoben. Die weiteren Aussichtsschutzbereiche in den Gebieten Ibruch und Dreinäpper werden unverändert belassen. Höhenbeschränkung aufgehoben Waldabstand Bei den Waldabstandslinien lag der Fokus primär auf der technischen Bereinigung. Es wurden in Koordination mit dem Kreisförster folgende Anpassungen vorgenommen: • Schliessung der Lücken bei bestehenden Waldabstandslinien • Ergänzung fehlender Waldabstandslinien im Bereich der Erholungszonen (Tobelhus / Schwimmbad Juch / Tennisplatz Tobelmühli / Familiengärten Mülihölzli / Pfadiheim Schmalzgrueb

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.