Art. 2.5 · Gewerbezone
BZO Zumikon · S. 14 · Original-PDF
2.5 Gewerbezone Grundmasse Artikel 20 Baumassenziffer
max. 3.5 m3/m2 Gebäude mit Flachdach:
–Gesamthöhe
max. 9 m (ausgenommen Kamine und kleinere technisch bedingte Aufbauten) Gebäude mit Schrägdach:
–Gebäudehöhe
max. 8 m
–Firsthöhe
max. 4 m
–Grenzabstand
min. 5 m Nutzweise Artikel 21 In der Gewerbezone sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig. Handels- und Dienstleistungsgewerbe sind erlaubt. Bauten für Betriebe, welche unverhältnismässigen Verkehr auslösen, sind nicht zulässig. Darunter fallen Verkaufsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 500 m2, definiert in der Verordnung über die Verschärfung oder die Milderung von Bauvorschriften für besondere Bauten und Anlagen (Besondere Bauverordnung II) vom 26. August 1981. Auch Betriebe gemäss Art. 4, Abs. 2 der Verordnung sind nicht zulässig. 2.5 Kapazitätsabschätzung Grundlage Als Grundlage zur Berechnung des Fassungsvermögens des Zonenplans dient die rechtskräftige Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Zumikon. Diese wurde zuletzt im Jahr 1997 revidiert. Zudem dienen verschiedene Statistiken des Amts für Raumentwicklung des Kantons Zürich als Datenbezugsquelle. Langjährige Mittelwerte Nachfolgend ist die durchschnittliche Bevölkerungszunahme sowie der durchschnittliche Bauzonenverbrauch der letzten 5 und 15 Jahre ausgewiesen:
| Wohnzone % | Mischzone % | Arbeitszone % | Total % | |
|---|---|---|---|---|
| Zumikon | 67 | 75.6 | 86.1 | 69.2 |
| Region Pfannenstiel | 86.2 | 77.9 | 76.6 | 82.6 |
| Kanton Zürich | 75.7 | 79.2 | 50.2 | 70.7 |
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