Art. 1.1 · Einleitung
BZO Zumikon · S. 25 · Original-PDF
1.1 Einleitung Stand der Richt- und Nutzungsplanung Der kommunale Gesamtplan wurde 1983 festgesetzt und der Verkehrsplan 1997 revidiert. Gemäss kantonaler Vorgabe sollten die kommunalen Richtpläne alle 20 Jahre angepasst werden. Die letzte Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) wurde im Jahr 1997 genehmigt. In den Jahren 2011 und 2016 erfolgten Teilrevisionen der BZO. Gemäss kantonaler Vorgabe sollte sie alle 15 Jahre angepasst werden. Die Gesamtrevision des kantonalen Richtplans ist abgeschlossen und die neuen Vorgaben des eidgenössischen Raumplanungsrechtes greifen. Somit ist nun ein günstiger Zeitpunkt für eine umfassende Revision der Richt- und Nutzungsplanung. Es ist jedoch nicht zu vermeiden, dass weitere Aspekte wie die Harmonisierung der Baurechtsbegriffe, die Ausscheidung des Gewässerraums und die Überprüfung der Baulinien später im Rahmen von Teilrevisionen umgesetzt werden müssen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.