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Art. 32 · Gebäudelänge
BZO Uetikon am See · S. 17 · Original-PDF
Besondere Gebäude im Sinne des PBG sind bei der Berechnung der Gebäude länge zu berücksichtigen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.