Art. 25a · Nutzweise Seeuferpark
BZO Uetikon am See · S. 3 · Original-PDF
14 I Weitere Festlegungen 14 Art.
26Arealüberbauungen 14 Art.
27Terrassenüberbauungen 14 Art.
28Baumschutz und Begrünung 15 Art.
29Aussichtsschutz 15 Art.
30Gestaltungsplanpflicht 16 J Allgemeine Bauvorschriften 17 Art.
31Nutzungsübertragungen 17 Art.
32Gebäudelänge 17 Art.
33Abstand von unterirdischen Gebäuden gegenüber Verkehrsanlagen 17 Art.
34Abstandsvorschrift für besondere Gebäude 17 Art. 25a Nutzweise Seeuferpark
1In der Erholungszone Seeuferpark sind Bauten und Anlagen zulässig, die der Naherholung der Bevölkerung dienen.
2Nutzungen für Gastronomie, Freizeit, Sport und Kultur sind zulässig. I Weitere Festlegungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.