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Art. 41 · Fahrzeugabstellplätze

BZO Stäfa · S. 25 · Original-PDF

1 Bezogen auf die Nutzungsart sind folgende Normbedarfswerte massgebend, deren Bruchteile über 0,5 am Schluss der Berechnung aufzurunden sind: Abstellplätze für Nutzungsart Bewohner oder Beschäftigte Besucher oder Kunden Wohnen: Wohnungen und Einfamilienhäuser 1 PP / Wohnung bis zu

a) Normbedarf

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Ortsplanungsrevision Stäfa Bau- und Zonenordnung

Abstellplätze für Abstellplätze für Nutzungsart Bewohner oder Beschäftigte Besucher oder Kunden Dienstleistung und Gewerbe: publikumsintensive Betriebe (1) wie Post, Bank, öffentliche Verwaltung, Drogerie, Kiosk, Lebensmittelgeschäft etc. publikumsorientierte Betriebe wie Praxen, Coiffeur, Reisebüro, Kleingewerbe, Juweliergeschäfte etc. nicht puplikumsorientiert, wie reine Bürobetriebe etc. 1 PP / 80 m2 GNF

Werkstätten, Gewerbe- und Industriebetriebe Lagergebäude und

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publikumsintensive Betriebe (1) wie Post, Bank, öffentliche Verwaltung, Drogerie, Kiosk, Lebensmittelgeschäft etc.

publikumsorientierte Betriebe wie Praxen, Coiffeur, Reisebüro, Kleingewerbe, Juweliergeschäfte etc.

nicht puplikumsorientiert, wie reine Bürobetriebe etc.

Werkstätten, Gewerbe- und Industriebetriebe

Lagergebäude und Lagerräume

A = Arbeitsplatz GNF = Die Gesamtnutzfläche umfasst alle dem Wohnen, Arbeiten oder sonst dem dauernden Aufenthalt dienenden oder hiefür verwendbaren Flächen in Voll-, Dach- und Untergeschossen ohne Aussen- und Brandmauern. PP = Personenwagen-Abstellplatz (Parkplatz) (1) = Viel Personal, viele Kunden mit kurzer Verweildauer (2) = Güterumschlag separat b) Reduktion

2 Die gemäss Artikel 41 Absatz 1 ermittelten Bedarfswerte dürfen entsprechend der Erschliessungsqualität des öffentlichen Verkehrs im Reduktionsgebiet auf 80% für Bewohner und auf 60% für Beschäftigte und Besucher reduziert werden.

3 Die Reduktionsgebiete werden in einem besonderen Plan der Gebietsabgrenzung festgelegt. Der Gemeinderat kann die Gebietsbegrenzung anpassen, wenn eine Veränderung des öffentlichen Verkehrsangebotes dies als zweckmässig erscheinen lässt.

4 Doppelnutzungen sind bei Parkplätzen für Besucher, Kunden und Beschäftigte anzustreben. c) Besucher und Kunden

5 Die Parkplätze für Besucher und Kunden sind für diese zu reservieren und besonders zu bezeichnen. d) Besondere Nutzweise

6 Für besondere Fälle und für öffentliche Bauten und Anlagen wird die Anzahl Pflichtparkplätze und der Anteil von Besucherparkplätzen gemäss VSS-Normalien 48 und unter angemessener Berücksichtigung von Doppelnutzungsmöglichkeiten festgelegt. e) Garagenvorplätze

7 Garagenvorplätze dürfen angerechnet werden, wenn sie nicht als Zufahrt für Dritt- und Sammelgaragen dienen.

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f) Abmessungen und

Ausbildung

8 Für die Anordnung und die Abmessung der Abstellplätze gelten die einschlägigen VSS-Normalien als Richtlinie. Zur weitestgehenden Erhaltung des natürlichen Wasserkreislaufes bei Parkplätzen im Freien kann eine durchlässige Oberfläche vorgeschrieben werden. g) Gemeinschaftsanlagen

9 Wird die vorgeschriebene Zahl an Pflichtparkplätzen nicht erstellt, kann eine Ersatzabgabe zugunsten des öffentlichen Verkehrs im betreffenden Gebiet erhoben oder eine Beteiligungspflicht an Gemeinschaftsanlagen vorgeschrieben werden. h) Sicherstellung

10 ...49 i) Versickerungsfähige Beläge 11 Die Fahrzeugabstellplätze sind in der Regel mit versickerungsfähigen Belägen zu versehen. 50

5. Schlussbestimmungen

Abstellplätze für NutzungsartBewohner oder BeschäftigteBesucher oder Kunden
Wohnen: Wohnungen und Einfamilienhäuser1 PP / Wohnung bis zu 2 Zimmern 1,5 PP / Wohnung mit 3 und mehr Zimmern1 PP / 4 Wohnung, mind. 1 PP / Gebäude
Gastbetriebe: Restaurant, Café Konferenzräume, Säli Hotel1 PP / 20 Sitzplätze 1 PP / 7 Zimmer1 PP / 6 Sitzplätze 1 PP / 10 Sitzplätze 1 PP / 2 Zimmer

Tabelle von S. 25 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.