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Art. 4 · Im Gebiet eines Kernzonenplans

BZO Stäfa · S. 12 · Original-PDF

1 Für die bezeichneten Gebäude ist nur der Umbau oder Ersatzbau gemäss Artikel 3 Absätze 1 und 2 zugelassen.

2 Innerhalb der Baubereiche oder innerhalb bestehender Gebäudevolumen sind Neu-, Um- und Ersatzbauten gestattet, wobei unter Abweichung von den kantonalrechtlichen Vorschriften über die Grenz- und Gebäudeabstände auf die Baubereichsgrenzen gebaut werden darf.

3 Baubereiche, die längs Baulinien einer bestehenden Strasse durch einen im Plan punktiert dargestellten Bereich begrenzt sind, dürfen bis an die Grenze eines solchen Bereichs mit Bauten überschritten werden, wenn damit das Ortsbild verbessert wird und der Strasseneigentümer zustimmt. 11

4 Abweichungen von der zonengemässen Vollgeschosszahl und Gebäudehöhe sind im Kernzonenplan festgelegt. Wo dieser 3 Vollgeschosse zulässt, beträgt die Gebäudehöhe 10,5 m.

5 Die bezeichneten Gartenbereiche sind als Gartenanlagen zu erhalten, wiederherzustellen oder als solche neu zu schaffen. Abweichungen sind möglich, wenn damit das Ortsbild verbessert wird oder für den Eigentümer sonst eine unzumutbare Einschränkung entstünde.

4 Suter • von Känel • Wild • AG

Ortsplanungsrevision Stäfa Bau- und Zonenordnung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.