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Art. 33 · Besondere Gebäude

BZO Stäfa · S. 23 · Original-PDF

1 Für besondere Gebäude gilt eine zusätzliche Baumassenziffer von einem Fünftel der zonengemässen BZ(G), mindestens jedoch eine Baumasse von 120 m3.

2 In den Wohnzonen kann die zusätzliche Baumasse gemäss Absatz 1 für Garagen und Fahrzeugunterstände auch Hauptgebäuden zugeschlagen werden.

3 ...40

4 Besondere Gebäude sind bei der Berechnung der Gesamtlänge nicht mit einzubeziehen.

15 Suter • von Känel • Wild • AG

Ortsplanungsrevision Stäfa Bau- und Zonenordnung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.