Art. 31 · Dächer
BZO Stäfa · S. 23 · Original-PDF
1 Unter Vorbehalt der Ortsbilder von regionaler und kantonaler Bedeutung sind Dachaufbauten und Dacheinschnitte ausser in der Industrie- und Gewerbezone nur im ersten Dachgeschoss zugelassen.
2 Flachdächer grösser als 30 m2 sind zu begrünen, soweit sie nicht als begehbare Terrassen benutzt oder für den Bau von Anlagen für die Nutzung von Sonnenenergie beansprucht werden. 38
Art. 31a 39
Gestaltung und Einordnung 1 Wo Baugrundstücke an Kernzonen grenzen sind Bauten, Anlagen und Umschwung im Ganzen wie in ihren einzelnen Teilen so zu gestalten, dass eine gute Gesamtwirkung entsteht.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.