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Art. 29 · Nebenräume
BZO Stäfa · S. 22 · Original-PDF
1 In Mehrfamilienhäusern müssen ausreichende Nebenräume, wie Einstellgelegenheiten für Vorräte, Hausrat und dergleichen in folgendem Umfang erstellt werden:
a.mindestens 8 m2 pro Wohnung mit bis zu 2 Zimmern;
b.mindestens 11 m2 pro Wohnung mit 3 oder mehr Zimmern.
2 Zusätzlich sind angemessene Wasch- und Trockengelegenheiten zu erstellen.
14 Suter • von Känel • Wild • AG
Ortsplanungsrevision Stäfa Bau- und Zonenordnung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.