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Art. 20 · Nutzweise

BZO Stäfa · S. 18 · Original-PDF

1 Provisorische Gemeinschaftsunterkünfte für vorübergehend angestellte Personen sind zulässig.

2.5 Zone für öffentliche Bauten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.