← BZO Stäfa · Inhaltsverzeichnis
Art. 20 · Nutzweise
BZO Stäfa · S. 18 · Original-PDF
1 Provisorische Gemeinschaftsunterkünfte für vorübergehend angestellte Personen sind zulässig.
2.5 Zone für öffentliche Bauten
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.