Art. 21 · Grundmasse
BZO Stäfa · S. 18 · Original-PDF
1 Gegenüber Nachbargrundstücken, die in einer anderen Zone liegen, sind die Grenzabstände jener Zone einzuhalten.
10 Suter • von Känel • Wild • AG
Ortsplanungsrevision Stäfa Bau- und Zonenordnung
2 Gebiete in der Zone für öffentliche Bauten, die nicht im Eigentum der Politischen Gemeinde oder der Schulgemeinde sind, unterliegen der Gestaltungsplanpflicht.
2.6 Erholungszonen 27
Art. 21bis 28 Grundmasse, Nutzweise
1 In der Erholungszone E1 ist ein Grundabstand von 4 m und eine höchste Höhe von 12 m einzuhalten. Zulässig sind Sport- und Mehrzweckhallen.
2 In der Erholungszone E2 sind Familiengärten und zugehörige Gebäude und Anlagen bis zu folgenden Grundmassen zulässig:
a.Gebäudehöhe: max. 2,4 m
b.Höchste Höhe: max. 3,4 m
c.Überbauungsziffer: max. 8%, für Familiengartenhäuschen jedoch höchstens eine Grundfläche von 12 m2 und ein zusätzliches Vordach von 8 m2. Gemeinschaftshäuser dürfen die maximale Gebäudegrundfläche überschreiten.
3 In der Erholungszone E3 sind Pferdesportanlagen zulässig. Neubauten und Erweiterungen bestehender Bauten unterliegen der Gestaltungsplanpflicht.
4 In der Erholungszone E4 sind Bootstrockenplätze und zugehörige Bauten und Anlagen zulässig.
3. Besondere Institute
3.1 Arealüberbauungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.