← BZO Stäfa · Inhaltsverzeichnis

Art. 2 · Massgebende Grundlagen

BZO Stäfa · S. 11 · Original-PDF

1 Folgende Grundlagen sind massgebend:

a.der Zonenplan im Massstab 1:5'000 4;

b.die Ergänzungspläne im Massstab 1:1'000 für die Wald-

und Gewässerabstandslinien, für das Gebiet südlich der

Seestrasse sowie für den Aussichts- und Ansichts-

schutz;

c.der jeweilige Kernzonenplan im Massstab 1:1'000 für

die Kernzonen Ötikon/Oberhausen, Kehlhof und

Ürikon. 5,6

d.der Quartiererhaltungszonenplan Kreuzstrasse im

Massstab 1:500 7

2 Für die Zoneneinteilung ist der genehmigte Zonenplan 1:5’000 massgebend. Die genaue Abgrenzung der Zonen sowie der genaue Verlauf von Gewässer- und Waldabstandslinien sind in der amtlichen Vermessung definiert. 8

3 Die massgebenden Pläne sowie die Inventare des Naturund Heimatschutzes können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

2. Bauzonen

2.1 Kernzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.