Art. 2 · Massgebende Grundlagen
BZO Stäfa · S. 11 · Original-PDF
1 Folgende Grundlagen sind massgebend:
a.der Zonenplan im Massstab 1:5'000 4;
b.die Ergänzungspläne im Massstab 1:1'000 für die Wald-
und Gewässerabstandslinien, für das Gebiet südlich der
Seestrasse sowie für den Aussichts- und Ansichts-
schutz;
c.der jeweilige Kernzonenplan im Massstab 1:1'000 für
die Kernzonen Ötikon/Oberhausen, Kehlhof und
Ürikon. 5,6
d.der Quartiererhaltungszonenplan Kreuzstrasse im
Massstab 1:500 7
2 Für die Zoneneinteilung ist der genehmigte Zonenplan 1:5’000 massgebend. Die genaue Abgrenzung der Zonen sowie der genaue Verlauf von Gewässer- und Waldabstandslinien sind in der amtlichen Vermessung definiert. 8
3 Die massgebenden Pläne sowie die Inventare des Naturund Heimatschutzes können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
2. Bauzonen
2.1 Kernzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.