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Art. 53 · Geltungsbereich
BZO Oetwil am See · S. 20 · Original-PDF
Die Sonderbauvorschriften gelten für die im Zonenplan bezeichneten Gebiete der Wohnzone W3 für Grundstücke mit einer massgeblichen Grundfläche von mindestens 1'000 m2. Soweit sie keine anderslautenden Bestimmungen enthalten, gelten die jeweiligen Zonenvorschriften der Grundordnung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.