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Art. 38 · Grosser und Kleiner Grenz- bzw. Grundabstand

BZO Oetwil am See · S. 16 · Original-PDF

Der grosse Abstand gilt für die Hauptwohnseite, in der Regel für die am meisten gegen Süden gerichtete längere Fassade, der kleine Abstand für die übrigen Fassaden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.