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Art. 11 · Ortsbildrelevante Fassadenstellung
BZO Oetwil am See · S. 8 · Original-PDF
Um-, Ersatz- und Neubauten haben die im Kernzonenplan bezeichneten ortsbildrelevanten Fassadenstellungen zu übernehmen. Es gilt ein Anordnungsspielraum von +/- 1.0 m. Grössere Abweichungen können, gestützt auf Art. 17 BZO, bewilligt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.