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Art. 81 · Inkrafttreten

BZO Meilen 1997 · S. 30 · Original-PDF

1Die von der Gemeindeversammlung am 17. September 2020 beschlossene Totalrevision der BZO wird mit der öffentlichen Bekanntmachung der Rechtskraft der kantonalen Genehmigung verbindlich.

2Alle im Zeitpunkt des Inkrafttretens hängigen Baugesuche werden nach neuem Recht beurteilt. Von der Gemeindeversammlung erlassen am 17. September 2020. Von der Baudirektion am 14. Juni 2021 mit Beschluss Nr. ARE/20-1592 genehmigt. Datum der öffentlichen Bekanntmachung der Rechtskraft der kantonalen Genehmigung und Inkrafttreten der BZO: 1. Oktober 20213,4.

3 Gemeinderatsbeschluss vom 21. September 2021. 4 Gemeinderatsbeschluss vom 15. März 2022: Inkrafttreten von Art. 28 Abs. 1 lit. a, e und f sowie Art. 28 Abs. 2 per 1. April 2022. Seite 30 / 30

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.