← BZO Meilen · Inhaltsverzeichnis
Art. 67 · Zweck
BZO Meilen 1997 · S. 28 · Original-PDF
Die Sonderbauvorschriften haben zum Ziel, die haushälterische Bodennutzung und die Siedlungserneuerung mit gut gestalteten Bauten und Freiräumen zu fördern. Für neue Bauten gelten folgende Erleichterungen:
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.