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Art. 46 · Grundmasse und Anforderungen

BZO Meilen 1997 · S. 20 · Original-PDF

2Zulässig sind max. vier eingeschossige Stufen mit Wohnnutzungen. Ein darunterliegendes Sockelgeschoss darf nur mit der Ein- und Ausfahrt der Garage in Erscheinung treten.

3Die in den einzelnen Zonen zulässige Fassadenhöhe ab massgebendem Terrain darf an keinem Punkt überschritten werden.

4Einzelne Vorsprünge, wie Brüstungen, Vordächer usw., dürfen die Profillinie um höchstens 2 m überschreiten.

5Für Terrassenüberbauungen gelten die Anforderungen im Sinne von § 71 Abs. 1 und Abs. 2 PBG. C. Uferbereich

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.