Art. 32 · Mehrlängenzuschlag
BZO Meilen 1997 · S. 16 · Original-PDF
Mehrlängenzuschlag Seite 16 / 30 Bau- und Zonenordnung 2020
2Bei der Berechnung der für die Mehrlängenzuschläge massgeblichen Fassadenlängen wird die Fassadenlänge von benachbarten Gebäuden zusammengerechnet, wenn der Abstand zwischen den Gebäuden weniger als die Summe der beiden kleinen Grundabstände misst.
3Steht ein vor dem 7. Juni 2019 rechtskräftig bewilligtes nachbarliches Gebäude näher an der Grenze, als es nach den Bauvorschriften zulässig ist, so kommt Absatz 2 nur zur Anwendung, wenn das neue Bauvorhaben ebenfalls näher an die gemeinsame Grenze gestellt werden soll.
4Kleinbauten und Anbauten sind bei der Berechnung des Mehrlängenzuschlags nicht miteinzurechnen. E. Industrie- und Gewerbezonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.