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Art. 30 · Wohnzone mit Gewerbeanteil
BZO Meilen 1997 · S. 16 · Original-PDF
2In den Wohnzonen mit Gewerbeanteil kann die Baumassenziffer für dauernd gewerblich genutzte Gebäudeteile um höchstens ein Fünftel der zonengemässen Grundziffer erhöht werden.
3Der Nutzungszuschlag gemäss Art. 30 Abs. 2 ist nicht kumulierbar mit dem Nutzungszuschlag gemäss Art. 68 (Sonderbauvorschriften für die Wohn- und Mischzonen).
1Die geschlossene Bauweise ist bis zur zonengemässen Gesamtlänge zulässig, sofern die Hauptgebäude gleichzeitig erstellt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.