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Art. 8.3.1 · Neben Gewerbe- und Industriebetrieben sind auch Handels- und …

BZO Männedorf · S. 43 · Original-PDF

8.3.1 Neben Gewerbe- und Industriebetrieben sind auch Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.