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Art. 7.3.1 · Neben Gewerbebetrieben sind auch Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig
BZO Männedorf · S. 39 · Original-PDF
7.3.1 Neben Gewerbebetrieben sind auch Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.