← BZO Männedorf · Inhaltsverzeichnis

Art. 6.3.1 · In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung gilt für dauernd gewerblich genutzte …

BZO Männedorf · S. 37 · Original-PDF

6.3.1 In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung gilt für dauernd gewerblich genutzte Gebäudeteile allseitig ein Grenzabstand von 3.5 m.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.