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Art. 6.2.2 · In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung sind auch mässig störende Betriebe …

BZO Männedorf · S. 37 · Original-PDF

6.2.2 In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung sind auch mässig störende Betriebe zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.